Informationen zum Führerausweis, zur Theorieprüfung und zur praktischen Prüfung
Informationen
Der Weg zum Führerausweis Kat. BBestätigung der Identifikation
Für Gesuchssteller- innen, welche zum ersten Mal ein Gesuch für einen Lernfahrausweis beantragen, ist eine Identifikationsbestätigung mittels CH-Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis notwendig. Die Gemeindever-waltung/ Einwohnerkontrolle des Kt. Zug nimmt dies vor.
Nothelferkurs & Sicherheitstraining
Der Nothelferkurs und das Sicherheitstraining ist obligatorisch. Diese können bei der Fahrschule Fahrgut jeweils am Wochenende absolviert werden.
Theorieprüfung
Theorie erlernen (am Computer/I-Pad)
Nach Erhalt des Anmeldeformulars sind Sie berechtigt die Theorieprüfung abzulegen.
Die bestandene Theorieprüfung ist 2 Jahre gültig.
Lernfahrausweis
Nach bestandener Theorieprüfung und erreichtem Mindestalter (18 Jahre) erhalten Sie den Lernfahrausweis per Post vom kantonalen Strassen-verkehrsamt zugestellt.
Verkehrskunde (VKU)
Der Verkehrskundeunterricht ist obligatorisch. Er ist aufgeteilt in 4 Module, die sich aufbauend ergänzen. Der VKU dauert 4- mal 2 Stunden und wird von einem Fahrlehrer an vier verschiedenen Tagen unterrichtet.
Praktische Führerprüfung
Fahrstunden mit einem Fahrlehrer
Nach Erreichen der Prüfungsreife können Sie sich zur Führerprüfung anmelden.
Den Fahrausweis auf Probe erhalten Sie direkt vom Strassenverkehrsamt des Wohnkantons per Post zugestellt.
Der Führerausweis auf Probe hat eine 3-jährige Probefrist, in welcher keine negativen Auffälligkeiten geduldet sind. Im Weiteren sind in dieser Zeit zwei WAB- Kurs zu absolvieren. Die Fahrgut GmbH begleitet Sie auch in dieser Zeit.
Danach erhalten Sie den unbefristeten Führerausweis.
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